AbmahnungFacebook

Mini-Bilder beim Teilen über Facebook: Wieder was zum abmahnen!

Mini-Bilder beim Teilen über Facebook: Wieder was zum abmahnen!
Mini-Bilder beim Teilen über Facebook: Wieder was zum abmahnen!

Endlich! Endlich gibt es wieder was zum abmahnen für die vielen chronisch unterbeschäftigten Anwaltskanzleien der Republik. Und wenn man nach jüngstem Beispiel vorangeht, dann dürfte sich da eine ganze Menge Stoff für lukrative wie fragwürdige Geschäfte ergeben.

Es geht wieder mal um Facebook

Jeder, der halbwegs Facebook-affin ist, der weiß auch um das praktische Teilen von diversen Inhalten, um diese den eigenen Freunden oder Bekannten mitzuteilen. Das ist praktisch und funktioniert mit einem Mausklick. Und damit es später auf der Timeline auch nach etwas aussieht, nimmt Facebook zur Beschreibung dieses geteilten Inhaltes in der Regel ein Stückchen Text mit und auch – sofern vorhanden – ein Bild. Dieses Bild wird dann als Miniatur neben dem Post dargestellt und soll vorwiegend die ganze Sache aufwerten.

Eine Fotografin hatte vor einiger Zeit ein von ihr selbst gemachtes Foto auf diese Weise fremdverwertet wiedergefunden und hat entsprechend Klage eingereicht. Das ist zwar wieder einmal ein Fall, der einem jede Freude am Internet vermiesen kann, rein rechtlich ist es aber durchaus problematisch, einfach derartige Bilder weiterzuverbreiten. Denn man muss entsprechende Rechte am Bild besitzen, um dieses zu verbreiten. Wenn man von fremden Webseiten auf diese Weise teilt, dann besitzt man die nötigen Rechte am Bild in aller Regel nicht, man begeht also eine Urheberrechtsverletzung. Die genannte Fotografin bestand neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Übrigen auf Schadensersatz in Höhe von 1200 Euro sowie die Übernahme der Anwaltskosten von knapp 600 Euro.

So geht’s sicher

Bilder teilen ist ok, wenn man die Rechte daran besitzt. Wenn Sie also beispielsweise von Ihrem eigenen Blog oder Ihrer Webseite aus Inhalte bei Facebook teilen, dann geht das in Ordnung, weil Sie die Rechte für das Bild bereits besitzen oder Sie das Bild vielleicht sogar selbst gemacht haben.
Geht es um fremde Bilder, dann nutzen Sie in Zukunft beim Teilen die kleine Option „kein Miniaturbild“ (siehe beistehendes Bild), schon ist alles geritzt. Ihr geteilter Inhalt ist zwar nun optisch eine Spur langweiliger, aber abgemahnt werden Sie garantiert nicht.

Ein Gedanke zu „Mini-Bilder beim Teilen über Facebook: Wieder was zum abmahnen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert