Aus GEZ wird AZDBS – Und was bringts?

Was soll man dazu sagen: Aus der altgedienten Gebühren-Eintreibungszentrale GEZ, die seit 1976 den Bürgern der Republik das Geld für fragwürdige Gegenleistungen aus der Tasche zieht, wird ein „Service“. Genauer gesagt der „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice“.
Los geht’s am 1. Januar und bis auf den Namen gibt’s auch noch ein paar Änderungen, die je nach bisheriger Einstufung positiv oder negativ ausfallen können. Im Großen und Ganzen darf selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass der „Service“ dabei einen Reibach macht.
Höchstbetrag für privat bleibt nach GEZ unverändert
17,98 Euro monatlich verlangt die Eintreibungsstelle aktuell vom Bürger, wenn er Fernseher und Radio sowie „neuartige Rundfunkgeräte“ (allein dieser Begriff ist schon…) betreibt. Wer auf einen Fernseher verzichtet hat (und solche Verweigerer sind wohl über die Jahre immer besser zu verstehen gewesen), kam mit 5,76 Euro aus. Und wer es tatsächlich geschafft hat, die Herrschaften vom Eintreiberdienst davon zu überzeugen, überhaupt keine Empfangsgeräte zu besitzen (auch kein modernes Handy bzw. Smartphone), der brauchte auch keine Gebühren zahlen.
Das ist neu!
Kein Empfangsgerät zu Hause? Pech gehabt, gezahlt werden muss nämlich trotzdem. Jeder Haushalt hat pauschal ab dem 01.01.2013 17,98 Euro zu entrichten, egal was da so in den Räumlichkeiten rumsteht. Echte Verweigerer dürfen also jährlich 215,76 Euro für nix abdrücken. Super, ne?
Wohnen in einem Haushalt allerdings mehrere Personen mit eigenem Einkommen (etwa Kinder in Ausbildung, Senioren oder Wohngemeinschaften), dann braucht anders als bisher auch nur noch einmal der Pauschalbetrag abgeführt werden.
Unternehmer haben einen deutlichen Vorteil: Es muss nicht mehr für jedes einzelne Gerät gezahlt werden, es entscheidet die Zahl der Mitarbeiter. Unternehmen bis 8 Mitarbeiter zahlen dann 5,99 Euro, der Höchstsatz liegt bei 3.000 Euro.
So können Sie sich befreien lassen
Wie bei der GEZ kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der AZDBS von der Zahlungspflicht befreien lassen. Das ist möglich, wenn man
– ALG II oder Sozialgeld bezieht,
– die Grundsicherung im Alter oder die Pflegehilfe bezieht,
– BAföG-Empfänger mit eigenem Wohnsitz ist,
– Geringverdiener ist,
– Taubblind oder Empfänger von Blindenhilfe ist.
Menschen mit anderen Behinderungen (Sehbehinderte oder Hörgeschädigte) sind fortan nicht mehr befreit, sie müssen mit dem ermäßigten Satz von 5,99 Euro im Monat leben. Das aber auch nur ab einer Behinderung von 80 Prozent.
Leider nicht der erste und bedauerlicher Weise schon gar nicht der einzige Fall staatlich begünstigter Wegelagerei. Wenn man dann noch bedenkt, dass es viele ach so öffentlich rechtliche Sender gibt, die Otto Normalempfänger gar nicht gucken kann (z.B. ZDF neo oder ARD Infokanal), und dass die ach so unabhängigen staatlichen Sendeanstalten sich inzwischen auch den einen oder anderen Euro mit großzügig geschalteter Werbung dazuverdienen, dann könnte man, ganz ehrlich, gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.
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