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Wie Google mit den gelöschten Einträgen umgehen möchte

Vor kurzem ging es an dieser Stelle schon einmal um jene negativen Spuren einiger Zeitgenossen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai diesen Jahres, per Google nicht mehr auffindbar sein sollen. Voraussetzung sollte dafür jeweils ein Antrag bei Google selbst sein. Nach eingehender Prüfung der Sachlage würde Google dann die negativen Einträge verschwinden lassen, zumindest was die deutsche Version von Google angeht.

Wie Google mit den gelöschten Einträgen umgehen möchte

Bei Google hat man mit dieser Regelung allerdings so seine Probleme. Natürlich wird man sich dem Urteil fügen und hat ja zu diesem Zweck auch kurzfristig ein Onlineformular eingerichtet, bei dem jeder Betroffene sein Anliegen zur Löschung vorbringen kann (41.000 Anträge sollen es schon sein). Man vertritt aber auch die Auffassung, dass durch das Löschen solcher Daten gewissermaßen Lücken entstehen, das geballte internette Wissen also nicht mehr komplett sei. Aus diesem Grund zieht man nun in Erwägung, diese Lücken durch gewisse Hinweise zu schließen.

Diese Hinweise sollen dann jeden Internetnutzer, der eigentlich bei den gelöschten Daten gelandet wäre, auf dessen Entfernung hinweisen. Um welche Art von Daten es im Einzelfall ging, erfährt der Nutzer jedoch nicht. Kennt er jedoch die Adresse, dann hat er natürlich über Umwege die Chance die Daten über ausländische Server abzufragen und auch an die eigentlich gelöschten Daten, die im Ausland durchaus erhalten bleiben, einzusehen.

Die neue Richtung, die man bei Google nun verfolgt, könnte für viele Betroffene zum Problem werden. Denn wer nun Daten hat löschen lassen, wir eben dadurch auffallen. Man findet zur Person keine negativen Daten mehr, aber eben den Hinweis, dass diese Person Daten hat löschen lassen. Was wirft nun das bessere Licht auf diese Person?

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