Mehr Schutz vor Abzocke im Internet und vor Inkasso-Firmen

Verbraucher werden im Internet (etwa mit Abo-Fallen) oder auch per Telefon abgezockt, in dem da durch geschicktes Umdrehen von Wörtern im Mund Verträge zustande kommen, für die dann kräftig kassiert wird. Die Gegenleistung ist dabei meist eher von fraglicher Natur. Es hat in der Vergangenheit bereits Maßnahmen gegeben, die den Verbraucher im Allgemeinen besser vor solchen Machenschaften schützen sollten, genützt hat es indes eher wenig bis gar nicht. Das Bundesjustizministerium hat nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der hier jetzt mal richtig „für Ordnung“ sorgen soll.
Schutz vor Inkasso – Abzocke
Inkasso-Unternehmen schwimmen ganz oben mit auf der Abzock-Welle. Sie sind es nämlich meist, die Forderungen an den privaten Internetnutzer stellen, die gar nicht exisitieren. Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, dass hier jedes solche Inkasso-Unternehmen auf Anfrage detailliert Auskunft über die Forderung und die zugekommenen Kosten geben muss.
Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen hingegen – das gilt allerdings nur für private Nutzer – sollen beim ersten Verstoß maximal 155,30 Euro hoch ausfallen. Das ist in sofern ein Eingeständnis an die Abmahnindustrie, da das Bundesjustizministerium vorab einem von rund 100 Euro sprach.
Nicht genug!
Verbraucherschützer sind sich einig, es ist mal wieder nicht genug vorgesehen im neuen Gesetzentwurf. So seien die Passagen zur Definition einer Urheberrechtsverletzung viel zu undeutlich formuliert. Ferner sei die Höchstgrenze für den Erstverstoß zu hoch angesetzt (s. o.). Grundsätzlich ist der Verbraucherschutz aber durchaus positiv gestimmt, da zahlreiche Forderungen, die jahrelang gestellt wurden, nun endlich umgesetzt worden seien. Bleibt also abzuwarten, wie gut oder schlecht (hier ist natürlich die Sichtweise entscheidend) sich die „Branche“ entwickelt.