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Internet kaputt? Schadensersatz kassieren!

Internet kaputt? Schadensersatz kassieren!
Internet kaputt? Schadensersatz kassieren!

Der Bundesgerichtshof hat ganz aktuell ein höchst interessantes Urteil gefällt. Wenn der Internetzugang gestört ist, dann müssen die Provider dafür Schadensersatz leisten. Grund: Geminderte Lebensqualität.

Der Fall

Ein größerer deutscher Internetanbieter konnte seinem Kunden nach einem Tarifwechsel über mehrere Wochen hinweg keinen funktionierenden DSL-Anschluss bieten. Auch Telefon und Fax waren in dieser Zeit tot. Kulanterweise hatte sich der Internetanbieter bereits dazu bereit erklärt, die Kosten für den Tarifwechsel sowie für die Kosten zur Stellung eines Prepaid-Handys zu übernehmen. Der Kunde selbst wollte allerdings noch mehr, nämlich stolze 50 Euro pro Tag.

Das Gericht entschied letztlich, dass durchaus ein Schadensersatz entsprechend der Dauer des Ausfalls zu zahlen sei. Allerdings dürfte sich dieser dann doch deutlich unter dem geforderten Tagessatz finden. Laut dem Bundesgerichtshof müsse sich der entsprechende Betrag an den Kosten eines entsprechenden DSL-Anschlusses richten. Zuvor müssten allerdings die Gewinnspannen der Provider herausgerechnet und weitere Faktoren beachtet werden. Zum Vergleich: Bei einem Unfallauto werden bei Ausfall 40 Prozent der Mietwagenkosten übernommen.

Achtung: Lebensmindernde Umstände müssen für den Schadensersatz schon vorhanden sein. Dazu gehört ein Telefon, wenn keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist, ein Handy beispielsweise. Ein Fax wird heute als Luxus eingestuft und wird nicht berücksichtigt. Das Internet als Quelle für leichte Unterhaltung oder als Wissens- und Nachrichtenpool hingegen wird als elementarer Mittelpunkt des täglichen Lebens angesehen. Sofern kein Alternativgerät – etwa ein Smartphone oder Tablet-PC mit Mobilfunkanbindung – zur Verfügung steht, ist hier wie im obigen Fall Schadensersatz fälllig.

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