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Google vergisst jetzt – oder doch nicht?

Viel und lange gab es Theater darum: Jetzt können die internetten Schandflecken, die per Google immer noch zu finden sind, entfernt werden. Grund für diese Entwicklung war ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes, der feststellte, dass das Unternehmen zum Löschen von Links verpflichtet sei, sofern diese die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen verletzen.

Google vergisst jetzt – oder doch nicht?

Google auf neuen Wegen?

Das ist neu für Google und für die ganze Welt. Privatsphäre kennt man beim Internetriesen eigentlich gar nicht und das Vergessen von Daten gleich noch weniger. Nach dem Urteil lässt man aus USA nun verkünden, dass man die Privatsphäre im Allgemeinen wichtiger nehmen wolle. Allerdings soll sich diese neue Strategie nur auf Privatpersonen auswirken. Wer in der Öffentlichkeit steht, der muss auch weiterhin damit leben, dass nicht nur Gutes über ihn verbreitet wird.
Wer „Durchschnitt“ ist und in der Bundesrepublik wohnt, der kann über ein speziell eingeführtes Formular seine Beschwerde bei Google loswerden. Das Formular hier zu erreichen: http://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch&hl=de

Wer seine Daten hier einträgt, wird dann von Google überprüft. Sind die Daten nach Meinung der verantwortlichen Prüfer veraltet und steht die betreffende Person nicht im öffentlichen Licht, wird der Eintrag dann entfernt.

Der Haken: Es wird nur bei Google.de gelöscht, nicht bei Google.com

In Deutschland landet man ganz direkt bei Google.de. Und unter dieser Domain sind solch gelöschte Einträge dann auch nicht mehr sichtbar. Gleiches gilt für insgesamt 32 Länder mit ihren jeweiligen Domains, darunter beispielsweise Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Via Google.com bleiben die ungewünschten Inhalte allerdings erhalten. Damit wird klar, dass hier gar nicht gelöscht wird, sondern nur „verdeckt“. Ein klein wenig Fachkenntnis und ein VPN-Tunnel genügen, um nach wie vor an jede unschöne Wahrheit aus alter Zeit zu gelangen.

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