Abmahnwelle die Xte – Ich hab bald die Schnauze voll!
Liebe Leser und –innen, Sie erinnern sich noch an die Abmahnwelle mit den Facebook-Vorschaubildchen (http://blogtextservice.daniel-deppe.de/mini-bilder-beim-teilen-uber-facebook-wieder-was-zum-abmahnen/). Daraus hat sich schon ein Riesenberg von Problemen ergeben, denn wer ohne großes Nachdenken auf diese Weise fremde Inhalte auf seinem Facebook-Profil teilt, hat eventuell ein nicht unwesentliches Problem.
Nun geht es noch weiter und diesmal haben viele Webseitenbetreiber ein Problem, die andere Webseiten aus diversen Gründen listen. Es geht dabei (noch) nicht um das eigentliche Listen, sondern um eine Aufmerksamkeit, die viele dieser Betreiber gern nutzen und Ihren Besuchern bereitstellen. Gemeint ist ein Screenshot der jeweiligen Webseite.
Vom Screenshot zur Abmahnwelle
Der Betreiber eines Dienstes zum Listen von Webseiten nach bestimmten Themen (mit Hintergrund von Verzeichniserstellung und Backlink-Erzeugung) hat zur übersichtlichen Gestaltung der zahlreichen eingetragenen Webseiten automatisch von jeder betreffenden Webseite einen Screenshot angefertigt, jeweils von der Startseite. Ein namhaftes Unternehmen, das vor allem durch sein ständiges kreatives Schaffen beim Finden für neue Abmahngründe bekannt ist, hat dann zugeschlagen. Und weil hier ja nicht nur ein Bild „geklaut“ wurde, wie etwa bei der oben genannten Facebook-Geschichte, sondern gleich komplexe Inhalte, gibt’s auch richtig finanziellen Schaden zu beklagen. Den Schaden will also das verklagende Unternehmen haben, tatsächlich hat ihn letztlich natürlich der Webseitenbetreiber, der nur Gutes im Sinn hatte. Die schlechte Nachricht: Kommt es zum Prozess, dann dürfte das klagende Unternehmen letztlich sogar Recht bekommen.
Konsequenz: Ich hab keinen Bock mehr!
Eigentlich darf man so rein gar nichts irgendwie veröffentlichen, wenn es um Bilder oder ähnliches geht. Ich will jetzt nicht gegen das Urheberrecht hetzen, aber irgendwann muss es auch einmal gut sein!
Wer also heute noch mit Screenshots arbeitet, die nicht von seinen eigenen Werken entstanden sind, sollte sich ganz schnell um deren Entfernung kümmern. Im oben genannten Fall wurde die Schadenssumme für einen solchen Screenshot auf über 1000 Euro festgesetzt.